Pflegen Sie Ihren Umgang mit Behörden und Verwaltungen: Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis oder ein amtliches Dokument wie z. B. Ihren Führerschein, einen Gerichtsbeschluss oder Ihre Unternehmensunterlagen für eine französische Behörde übersetzen lassen wollen, dann müssen Sie die Übersetzung höchstwahrscheinlich auch beglaubigen lassen. Dadurch wird offiziell bestätigt, dass die Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Die Übersetzung wird in der Regel von der Übersetzerin beglaubigt, die das Dokument zuvor übersetzt hat. Sie wird mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Stempel und der Unterschrift der Übersetzerin versehen.
Als vom Landgericht Offenburg öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der französischen Sprache für Baden-Württemberg darf ich Ihnen bestätigte Übersetzungen anbieten.
Ich biete Ihnen beglaubigte Übersetzungen von:
- Urkunden,
- Abschlüsse, Notenzeugnisse,
- Unternehmensunterlagen,
- andere Dokumente wie Berichte oder Gutachten, usw.
Beglaubigte Übersetzungen DE>FR
- Bestätigte Übersetzung Ihrer Urkunden.
- Arbeit mit Textverarbeitungsprogrammen
- Honorar nach dem JVEG.
- Das brauche ich von Ihnen: Original, Kopie oder beglaubigte Kopie Ihrer Urkunde.