Begleitdolmetschen DE-FR-DE

Für Ihre deutsch-französischen Gespräche

Sich in einer Fremdsprache mündlich auszudrücken, kann sich vor allem bei Behördengängen als ein wahres Hindernis erweisen, wenn man die Sprache nicht ganz beherrscht.

Als Behörde ist es Ihnen wichtig, den Bürgern aus anderen Ländern einen ungehinderten Zugang zu allen Dienstleistungen zu gewähren.

Manchmal reicht der schriftliche Verkehr nicht, und Gespräche vor Ort sind notwendig.

Als Dolmetscherin biete ich Ihnen Begleitdolmetschen für den sozialen Bereich an, um die Kommunikation zwischen französischsprachigen Bürgern und Behörden zu erleichtern.

Begleitdolmetschen für den sozialen Bereich

Dolmetschen bedeutet, einen mündlichen Inhalt mündlich zu übersetzen. Es gibt verschiedene Arten von Dolmetschleistungen.

 

  • Das Simultandolmetschen, wobei das Gesagte simultan zum gesprochenen Diskurs gedolmetscht und meistens für große Versammlungen benötigt wird. Beim Simultandolmetschen sitzen die Konferenzdolmetscher getrennt vom Publikum in Kabinen und sprechen in ein Mikrofon. Das Konferenzdolmetschen erfordert spezielle Kompetenzen, die nur mit einer spezifischen Ausbildung zum Konferenzdolmetscher zu erreichen sind.
  • Das Konsekutivdolmetschen erfolgt bei kleineren Gruppen in direkter Anwesenheit des Dolmetschers. In diesem Fall wird das Gesprochene konsekutiv übersetzt, das heißt, nachdem der Sprecher gesprochen hat. Der Sprecher muss also zwischendurch Pausen einlegen, damit der Dolmetscher übersetzen kann.
  • Das Begleitdolmetschen ist eine Art von Konsekutivdolmetschen, das weniger förmlich ist und sich für max. zwei bis drei Ansprechpartner eignet.

    Als Übersetzerin kann ich Ihnen Begleitdolmetschen anbieten.

Begleitdolmetschen

  • Mündliches Übersetzen von mündlichen Inhalten zwischen max. 2 bis 3 Personen
  • DE-FR-DE
  • Honorar auf Stundenbasis
  • Das brauche ich von Ihnen: Information über Bezug und Inhalt der zu dolmetschenden Gespräche, den Ort und die gewünschte Dauer der Leistung.
    Hinweis: Ich bin keine beeidigte Gerichtsdolmetscherin! Daher kann ich keine Aufträge für amtliche Termine, wie z. B. Eheschließungen oder Gerichtsverhandlungen übernehmen.

Diese Leistung biete ich Ihnen ausschließlich für den Bereich: